Wenn du im Ausland medizinische Versorgung benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl, um die Kosten zu decken. Zudem übernimmt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du andernfalls selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit oder einem unerwarteten Ereignis stornieren musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein willkürlicher Abbruch wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise sowie Krankenbesuche und weitere Leistungen.
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